Staat und Religion
Zur Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften durch den Staat
In Österreich gibt es derzeit 14 gesetzlich (staatlich) anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche A. B. und H. B., die Altkatholische Kirche, die Griechisch-orientalische Kirche, die Armenisch-apostolische Kirche, die Syrisch-orthodoxe Kirche, die Koptisch-orthodoxe Kirche, die Evangelisch-methodistische Kirche, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), die Neuapostolische Kirche, die Islamische Glaubensgemeinschaft, die Israelitische sowie die Buddhistische Religionsgesellschaft und – seit einigen Monaten – Jehovas Zeugen.
Was bedeutet nun die Anerkennung für diese Kirchen und Religionsgesellschaften selbst, und was hat die Republik Österreich davon? Gibt es bei uns nicht auch – wie in anderen Staaten – die Trennung von Staat und Kirche(n), wonach sich der Staat in Religions- und Glaubensangelegenheiten nicht einmischen darf, schon gar nicht irgendwelche Vorschriften festlegen kann?
Werner Jisa
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