Ein Riss in der Kirche

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Vatikan und Piusbruderschaft – Teil 2

Die ausgestreckte Hand
Ende 2008 sandte der Leiter der Priesterbruderschaft St. Pius X., Bernard Fellay, einen Brief an den Leiter der für die Gespräche mit der Priesterbruderschaft zuständigen Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“. In dem Schreiben trug er die Bitte vor, seine Exkommunikation und die der drei anderen von Lefebvre geweihten Bischöfe zurückzunehmen. Ein Exkommunizierter ist nach dem Rechtsbuch der katholischen Kirche von 1983 nicht berechtigt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder zu empfangen. Außerdem darf er weder ein kirchliches Amt noch kirchliche Dienste und Aufgaben ausüben. Fellay versicherte in diesem Schreiben: „Wir sind stets willens und fest entschlossen, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche Unseres Herrn Jesus Christus zu stellen, die die römisch-katholische Kirche ist. Wir nehmen ihre Lehren in kindlichem Gehorsam an. Wir glauben fest an den Primat Petri und an seine Vorrechte. Und darum leiden wir sehr unter der gegenwärtigen Situation.“
Am 24.1.2009 wurde ein Dekret der Kongregation der Bischöfe veröffentlicht, in dem mitgeteilt wurde, dass der Leiter der Kongregation, Kardinal Re, auf Grundlage der ihm ausdrücklich von Papst Benedikt XVI. übertragenen Vollmacht die Strafe der Exkommunikation der Bischöfe der Priesterbruderschaft aufgehoben hat. Mit der Aufhebung der Exkommunikation sind die vier Personen wieder berechtigt, die Sakramente der katholischen Kirche zu empfangen...

Johannes Sinabell

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